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SCHULDNERBERATUNG

Hilfe • Schulden • Insolvenz

Sie ist zufrieden und Schuldenfrei mit Hilfe von Insolvenzberater Schuldnerberatung ohne Insolvenz

Schuldnerberatung Schulden Insolvenz selbständig

Schuldnerberatung bei Schulden oder Insolvenz selbständig mit kostenloser Erstberatung von Schuldnerberater. Information zu Schuldnerhilfe, P-Konto, Privatinsolvenz und Insolvenz. Schuldnerberater helfen selbständige bei der Entschuldung.

Schuldnerberatung - kostenlose Erstberatung

Wenn eine Person einer Familie in eine Überschuldungssituation gerät, dann wird dies zu einer großen Belastung für die ganze Familie. Allerdings gibt es Hilfe und Betroffene sollten in dieser scheinbar ausweglosen Situation nicht resignieren! Mahnungen sollten nicht einfach beiseite gelegt werden und Dinge sollten nicht einfach ihrem Lauf überlassen werden. Handeln ist stattdessen geboten. Je schneller, je besser!

Schuldnerberatung verschafft Ihnen einen Überblick wie Sie aus Ihrer Privatinsolvenz oder Insolvenz für selbständige rauskommen und Ihren Schulden. Wir von der Schuldnerberatung zeigen Ihnen die Schritte, wie Sie mit Mahnung, Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen umgehen und geben Ihnen die notwendige Rechtssicherheit. Der erste Termin ist kostenlos. Wir beantworten Fragen und bieten konstruktive Lösungen.

Gut zu wissen: Wir sind kompetente Schuldenberater und bieten professionelle Soforthilfe bei drohender Insolvenz. Generell versuchen wir diese zu vermeiden und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie sie umgangen werden kann - Schuldnerberatung

Bei Überschuldung kann die Beratung helfen

Nicht abwarten oder resignieren! Besser ist es, schnell Kontakt zu einer Beratungsstelle aufzunehmen. Das wird meistens telefonisch gemacht. Aber man kann diese Beratungsstelle auch vor Ort in einem Büro kontaktieren. Mit der Unterstützung einer Beratungsstelle, können Schulden eigentlich immer getilgt werden. Schritt für Schritt - Schuldnerberatung

Für den Termin sortieren Sie bitte Ihre Unterlagen und stellen Sie möglichst alle Forderungen zusammen. So können sich die Berater direkt und schnell einen ersten Überblick verschaffen. Oftmals händigt Ihnen die Beratungsstelle auch eine Liste mit Dingen aus, die Sie vor dem ersten Termin erledigen können und sollten! - Schuldnerhilfe Insolvenz -

Schuldnerhilfe - so geht es weiter

Privatinsolvenz - 3 Jahre Schuldenfrei

Aufgrund der Coronakrise ist das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre verkürzt worden. Für alle Insolvenzanträge, die ab dem 01.10.2020 eingereicht werden, wird das Restschuldbefreiungsverfahren auf drei Jahre verkürzt. Insolvenzberatung und Hilfe mit Informationen zum neuen 3-Jahre-Restschuldbefreiung. Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Anmeldung eines Insolvenzverfahrens und zur Verbraucherinsolvenz an sich - Privatinsolvenz -

Mehr zu Privatinsolvenz

Insolvenz Selbständig - Massive Überschuldung?

Rechnungen, Schulden können nicht mehr bezahlt werden? Diese Verfahrensart betrifft beruflich Selbständige oder ehemals beruflich Selbständige, wobei letztere mindestens 20 Gläubiger aufweisen oder/und Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Auch im Regelinsolvenzverfahren wird die Restschuldbefreiung unter den gleichen Bedingungen und Zeitabschnitten erteilt.
Hier können wir helfen, wir beraten und Informieren Sie über ein Regel­insolvenz­verfahren für Selbständige und Freiberufler - Insolvenz selbständig -

Selbständige Insolvenz

Arbeitslos und Schulden beim Jobcenter?

Der Betrag, der einem Arbeitssuchenden zusteht, errechnet sich aus seinen Lebensumständen. Wie hoch ist die Anzahl der zu versorgenden Personen? Wie gestaltet sich die individuelle Situation? Übt der Betroffene einen Nebenjob aus? Dies sind nur einige der Angaben, die bei der Antragstellung von dem Betroffenen gemacht und im Laufe der Zeit ständig aktualisiert werden müssen.

Unter bestimmten Umständen kann es vorkommen, dass das Jobcenter später Geld zurück verlangt. Da stellen sich dem Betroffenen dann gleich sehr viele Fragen!

Mehr zu Schulden bei Arbeitslosigkeit

Mietschulden - Vermieter hat fristlos gekündigt?

Grundsätzlich besteht bei Mietschulden immer die Möglichkeit, dass der Schuldner seine Wohnung verliert. So droht etwa bei Mietrückständen eine fristlose Kündigung, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete teilweise nicht bezahlt und der Rückstand insgesamt höher als eine Monatsmiete ist oder die Miete mehr als zwei Monate hintereinander teilweise nicht bezahlt wurde und die Mietrückstände höher als zwei Monate sind (§ 543 BGB). Zudem ist es für eine fristlose Kündigung ausreichend, wenn zwei Mal die gesamte Miete nicht bezahlt wurde. - Schuldnerhilfe -

Infos zum Mietschulden

Stromschulden - Beim Versorger!

Stilisierte Grafik eines Stromsteckers vor einer Steckdose

Besonders in der kalten Jahreszeit ist die Lieferung von Strom von enormer Bedeutung. Die Kostenen dafür sollten Verbraucher daher unbedingt vor allen anderen Schulden bezahlen, um eine Belieferung zu gewährleisten. Denn ähnlich wie Mietschulden, stellen auch die sogenannten Stromschulden für Schuldner eine existenzielle Gefahr dar.

Was viele Verbraucher aber nicht wissen ist, dass die wesentlichen Anschluss- und Lieferbedingungen bundeseinheitlich festgelegt sind.- Insolvenzantrag mit Schuldnerberatung -

Infos zur Stromschulden

Pfändungsrechner mit Pfändungstabelle

Grafik Taschenrechner als Synonym für Pfändungsrechner

Der Pfändungsschutz gilt für einen monatlichen Grundbetrag. Gegen einen entsprechenden Nachweis können weitere Beträge freigegeben werden. Droht eine Kontopfändung oder kommt es zu der gefürchteten Kontopfändung, hat der Betroffene in Höhe seiner geschützten Freibeträge weiterhin vollen Zugang zu seinem Konto, kann also Überweisungen ausführen lassen.

Wie hoch Ihr persönlicher Freibetrag ist, können Sie nun online auf unserer Website berechnen lassen!- Schuldnerberatung -

Pfändungsbetrag jetzt berechnen

Individuelle Beratung von Schuldnerberater Schulden und Insolvenz Schuldnerhilfe

Schuldnerberatung - Regional und Lokal

Unsere Schuldnerberatung und Hilfe bei Insolvenz für selbständige Hilfe und bieten wir für Stadtteile in Städte und Gemeinden von Deutschland an - Insolvenz selbständige

Schuldner-Hotline: 0800 7245338

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Wir beraten, begleiten und unterstützen Sie bei einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung und wenn es notwendig ist, helfen wir Ihnen bei Ihrer Verbraucherinsolvenz - Schuldnerberatung