Einen besonderen Vermögenswert nicht nur für Schuldner stellen Immobilien dar. Doch was passiert mit dieser bei einer Insolvenz? Normalerweise genießt die Immobilie in der Privatinsolvenz keinen besonderen Schutz (Vollstreckungsschutz). Vielmehr wird diese genauso behandelt, wie beispielsweise eine Lebensversicherung oder ein Sparbuch. Die Immobilie wird also verwertet und die Gläubiger hieraus befriedigt - Immobilien in Stuttgart
Wird die Immobilie noch über ein Darlehen finanziert, wird die Bank, sobald sie von der Zahlungsunfähigkeit erfährt, das Darlehen i. d. R. fristlos kündigen. Der Schuldner muss dann innerhalb von zwei Wochen die gesamte noch ausstehende Darlehnssumme zurückzahlen. Dies ist natürlich nur in den seltensten Fällen realisierbar.
Meist gehört das Eigenheim bei verheirateten Paaren beiden Teilen gleichermaßen. Dann wird meist auch der Kredit von beiden Parteien getragen. Dennoch spricht die Bank bei einer Privatinsolvenz die Kündigung gegenüber beiden Ehegatten aus. So wird der „gesunde“ Ehegatte mit in die Insolvenz gerissen - Immobilien in Stuttgart
Um die Immobilie zu erhalten, kann der Ehegatte eine komplett neue Finanzierung abschließen und dem Insolvenzverwalter den Miteigentumsanteil bzw. das Volleigentum abkaufen. Dies machen Sie am besten bei einer anderen Bank. Der insolvente Ehepartner ist somit aus dem Darlehnsvertrag raus und haftet nicht mehr. Hierbei sollten Sie sich unbedingt von einer Schuldnerberatung beraten lassen. Denn das Herauslösen des Eigenheims aus der Insolvenzmasse stellt eine juristische Gradwanderung dar, die sehr heikel ist. Im besten Fall können Sie so die Immobilie retten und weiterhin dort wohnen.
Im Falle einer Verwertung wird die Immobilie zwangsversteigert oder über einen freihändigen Verkauf veräußert. Die Zwangsversteigerung ist meist ein langwieriges, bürokratisches Verfahren. Zudem wird meist ein geringerer Kaufpreis erzielt, als im freihändigen Verkauf. Außerdem wird hierdurch das Insolvenzverfahren verzögert. Der Insolvenzverwalter und die finanzierende Bank einigen sich daher meist auf einen freihändigen Verkauf. Egal welcher Weg gewählt wird, sobald die Immobilie versteigert oder verkauft wurde muss der Schuldner aus dieser ausziehen - Immobilien in Stuttgart